Stand: Februar 2022

Testzentrum am Holtenser Berg, Genfstr. 1, 37081 Göttingen
       betreibt an einem Standort ein Coronavirus SARS-CoV-2 Testzentrum und führt Bürgertestungen im Sinne des § 4a Coronavirus -Testverordnung durch. Die Tests sind für die Testpersonen kostenfrei. Der Anbieter rechnet mit der Kassenärztlichen Vereinigung ab.
Über das jeweilige Registrierungsportal können sich Testpersonen mit Ihrer Telefonnummer und E-Mailadresse online registrieren. Nach Eingabe und Bestätigung der persönlichen Daten erhalten die Testpersonen einen persönlichen QR -Code.

Für die Testdurchführung begeben sich die Testpersonen zum Check -In-Bereich zum Einchecken durch Einscannen des QR-Code und Vorlage des Lichtbildausweises. Die Durchführung erfolgt in den Teststellen des Anbieters durch medizinisch geschultes Personal und dauert in der Regel weniger als eine Minute.

Nach Durchführung des Tests können sich die Testpersonen vom Testgelände entfernen. Die Ergebnisübermittlung erfolgt nach ca. 15 – 30 Minuten per Downloadlink im angegebenen Format (SMS und/oder E-Mail).

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für das vertragliche Verhältnis zwischen dem Anbieter und den Testpersonen. Vertragsgegenstand ist die Durchführung von Point-of-Care-Antigen-Tests (PoC-Antigen-Tests).
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB der Testperson werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(3) Vor Vertragsschluss sind die AGB von der Testperson aufmerksam durchzulesen.
(4) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
(5) Maßgebend ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültige Fassung.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Bei der Darstellung des Angebots der einzelnen Testzentren handelt es sich nicht um ein rechtlich wirksames Angebot im Sinne der §§ 145 ff. BGB, sondern lediglich um eine unverbindliche Aufforderung an Testpersonen zur Abgabe eines Angebots. Auch die Versendung eines persönlichen QR-Codes durch den Anbieter an die Testperson stellt noch kein rechtlich wirksames Angebot in diesem Sinne dar.

(2) Durch Vorzeigen des QR-Codes im Check-In-Bereich eines Testcenters bietet die Testperson dem Anbieter den Abschluss eines Vertrages zur Durchführung eines PoC- Antigen-Tests an. Der Anbieter nimmt dieses Angebot durch Einscannen des QR-Codes an. (3) Die Testpersonen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. Minderjährige können von ihren gesetzlichen Vertretern angemeldet werden und sind beim Test zwingend von einem Erwachsenen zu begleiten.

(4) Zum Zustandekommen des Vertrages benötigt der Anbieter Namen, Vornamen, Wohnort (d. h. Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Stadt), Geburtsdatum, E -Mail (optional) und Mobilfunknummer der Testpersonen. Die Testperson versichert durch die Übermittlung der Daten, dass diese vollständig und korrekt sind.

(5) Es besteht kein Anspruch auf Durchführung von PoC -Antigen-Test in den Testzentren des Anbieters.
(6) Der Anbieter kann die Testung insbesondere ablehnen, wenn die Testperson die für die Durchführung des Tests erforderlichen Angaben unrichtig, nicht oder nicht vollständig macht oder den Weisungen des Personals des Anbieters nicht oder nicht vollständig Folge leistet. Das gleiche gilt, wenn die Testperson die geltenden Hygienevorschriften nicht oder nicht vollständig einhält.

(7) Ohne Vorzeigen des QR -Codes und eines gültigen Ausweisdokuments wird durch den Anbieter keine Testung durchgeführt.

§ 3 Vertragliche Pflichten des Anbieters

(1) Der Anbieter verpflichtet sich, bei Zustandekommen eines Vertrages bei der Vertragspartei einen PoC -Antigen-Test durch geschultes Personal durchzuführen und der Testperson das Testergebnis zu übermitteln.
(2) Die vom Anbieter verwendeten Tests werden beim Bundesinstitut für Arzneimittel und

Medizinprodukte aufgeführt und erfüllen die Mindestkriterien, die durch das Paul -Ehrlich- Institut in Abstimmung mit dem Robert Koch Institut festgelegt wurden.
(3) Das Testergebnis liegt in der Regel nach ca. 15 – 30 Minuten vor und wird der Testperson elektronisch per Downloadlink im angegebenen Format (SMS und/oder E-Mail) übermittelt.

§ 4 Pflichten der Testpersonen

(1) Die Testperson verpflichtet sich, den PoC -Antigen-Test von dem Personal störungsfrei durchführen zu lassen.
(2) Die Testperson verpflichtet sich, den Anweisungen des Personals im vollen Umfang Folge zu leisten und die geltenden Hygienevorschriften einzuhalten. Während des gesamten Aufenthalts im Testcenter hat die Testperson einen Mund- und Nasenschutz zu tragen. Dieser ist nur nach ausdrücklicher Aufforderung des Anbieters abzulegen.

(3) Die Testperson verpflichtet sich, die für die Vertragsdurchführung auf Seiten der Testperson erforderlichen technischen Voraussetzungen zu schaffen. Insbesondere stellt die Testperson sicher, dass der per E -Mail oder per SMS versendete Downloadlink mit einem geeigneten, internetfähigen Endgerät aufgerufen werden kann. Der Anbieter ist zu keinerlei Beratung oder Unterstützung bei der Schaffung der technischen Voraussetzungen der Vertragsdurchführung auf Seiten der Testperson verpflichtet.
(4) Die Testperson ist verpflichtet, den Anbieter zu kontaktieren, wenn der Downloadlink für das Testergebnis nicht innerhalb von einer Stunde nach dem Test im angegebenen Format (SMS und/oder E-Mail) übermittelt wurde.
(5) Die Testperson verpflichtet sich ferner, sich im Falle eines positiven Testergebnisses umgehend in häusliche Quarantäne zu begeben.
(6) Die Testperson darf bei Krankheitssymptomen nicht zum Test erscheinen. Bei Coronavirus SARS-CoV-2-Symptomen wird empfohlen, telefonisch den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117 zu kontaktieren.

§ 5 Einwilligung der Testperson

(1) Die Probe für den PoC-Antigen-Test wird durch einen Nasalabstrich mittels eines in die Nase eingeführten Wattestäbchens vom Personal des Anbieters genommen. Auch bei sorgfältiger Durchführung kann es in seltenen Einzelfällen zu Verletzungen wie leichten

Blutungen oder Reizungen kommen.
(2) Ein negatives Testergebnis kann eine Infektion mit dem Coronavirus SARS -CoV-2 nicht mit Sicherheit ausschließen.
(3) Das Testergebnis stellt zudem lediglich eine Momentaufnahme und somit einen Gesundheitsstatus zum Zeitpunkt der Testdurchführung dar.
(4) Die Testperson willigt in Kenntnis des vorstehend Genannten in die Durchführung des PoC-Antigen-Tests ein.
(5) Die Testperson willigt ferner ein, dass das Testergebnis elektronisch per Downloadlink im angegebenen Format (SMS und/oder E-Mail) an die Testperson und zudem an registrierte Kooperationspartner, insbesondere Beherbergungsbetriebe,
übermittelt wird.
(6) Im Falle der Anmeldung für Personen aus dem gleichen Haushalt verpflichtet sich die Testperson, die Einwilligungen zur Datenübermittlung der Personen aus dem gleichem Haushalt einzuholen.

§ 6 Übermittlung positiver Testergebnisse

(1) Im Falle eines positiven Testergebnisses ist der Anbieter gem. §§ 8 Abs. 1 Nr. 2, 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 t) bzw. 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 44a Infektionsschutzgesetz verpflichtet, die personenbezogenen Daten an das zuständige Gesundheitsamt zu übermitteln. Bei negativem Testergebnis erfolgt keine Datenübermittlung.

(2) Die Testperson willigt ein, dass die Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) sowie das Testergebnis gespeichert werden und im Falle eines positiven Testergebnisses vom Anbieter an das Gesundheitsamt weitergegeben werden.

§ 7 Online Zugänge

(1) Die Testperson verpflichtet sich, die Zugangsdaten geheim zu halten und sicherzustellen, dass Ihr Zugang nicht durch unbefugte Dritte genutzt wird. Der Anbieter ist unverzüglich zu informieren, wenn der Verdacht einer unbefugten Nutzung eines Online Zugangs durch Dritte besteht. Für jegliche Nutzung bzw. Aktivität unter ihren Zugangsdaten haftet die Testperson nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Der Anbieter kann den Zugang einer Testperson vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Testperson gegen diese AGB und/oder gegen geltendes Recht verstößt bzw. verstoßen hat.
(3) Über eine Sperrung benachrichtigt der Anbieter die Testperson per E -Mail, wenn die Testperson die E -Mail-Adresse angegeben hat. Ansonst en erfolgt die Benachrichtigung per SMS an die angegebene Mobilfunknummer.

(4) Bei einer vorübergehenden Sperrung schaltet der Anbieter nach Ablauf der Sperrzeit die Zugangsberechtigung wieder frei und benachrichtigt die Testperson hierüber per E -Mail. Dauerhaft gesperrte Zugänge werden nicht wieder freigeschaltet.
(5) Personen, deren Zugang dauerhaft gesperrt ist, sind von der Teilnahme dauerhaft ausgeschlossen und dürfen sich nicht erneut auf dem Portal anmelden. Für vorübergehend gesperrte Personen gilt das gleiche während der Dauer der Sperrzeit.

§ 8 Haftung des Anbieters

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen.
(2) Für die fahrlässige Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten, den sog. Kardinalpflichten, haftet der Anbieter ebenfalls unbeschränkt. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Testpersonen regelmäßig vertrauen bzw. deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.

(3) Die Haftung des Anbieters ist allerdings in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Für die fahrlässige Verletzung nicht vertragswesentlicher Pflichten haftet der Anbieter nicht.
(4) Bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln gelten die vorstehend genannten Haftungsbeschränkungen nicht. Ferner bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

(5) Die Haftungsbeschränkungen des Anbieters gelten auch für die persönliche Haftung von Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

(6) Der Anbieter haftet nicht für falsche oder unvollständige Testergebnisse, soweit die Testungen ordnungsgemäß durchgeführt wurden und die falschen Testergebnisse im Rahmen der bei PoC-Antigen-Tests gewöhnlichen Fehlerquote liegen.
(7) Bei falsch negativen Testergebnissen bestehen keinerlei materielle oder immaterielle Regressansprüche der Testperson und Dritter gegen den Anbieter. Insbesondere haftet der Anbieter nicht für weitere Ansteckungen aufgrund des falsch negativen Testergebnisses.
(8) Bei falsch positiven Testergebnissen bestehen keinerlei Regressansprüche der
Testperson oder Dritter gegen den Anbieter. Insbesondere bestehen keinerlei materielle oder immaterielle Regressansprüche aufgrund entgangenem Urlaubsgenuss, zusätzlichen Reise- oder Unterbringungskosten, erforderlich gewordener weiterer Coronavirus SARS-CoV-2 Testungen. Insbesondere bestehen auch keinerlei Regressansprüche des Arbeitgebers der Testperson mit dem falsch positiven Testergebnis aufgrund von Fehlzeiten der Testperson infolge des falsch positiven Testergebnisses.

(9) Bei Angaben auf der Website des Anbieters handelt es sich nur dann um eine Garantie im Rechtssinne, wenn sie ausdrücklich als eine solche gekennzeichnet ist. Die Dauer des PoC-Antigen-Tests und die Übermittlung des Ergebnisses können je nach den konkreten Begebenheiten im Einzelfall variieren. Insbesondere stellt die Angabe der ungefähren Zeitspannen keine Garantie dar. Die Angaben basieren auf Gewohnheitswerten, die regelmäßig erreicht werden. Aus einer längeren Dauer lassen sich keinerlei Regressansprüche herleiten.

(10) Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen beim Aufrufen des Downloadlinks mit dem Testergebnis aufgrund von technischen Probleme des Endgeräts der Testperson. Für Verzögerungen haftet der Anbieter ferner nicht, wenn die Testperson dem Anbieter nicht anzeigt, den Downloadlink für das Testergebnis im angegebenen Format (SMS und/oder E – Mail) nicht erhalten zu haben.

§ 9 Datenschutz

(1) Die sich aus der Anmeldung sowie aus der Nutzung der verfügbaren Dienste ergebenden personenbezogenen Daten werden vom Anbieter nur erhoben, gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt oder vom Gesetzgeber angeordnet ist.

(2) Der Anbieter verpflichtet sich, im Umgang mit personenbezogenen Daten sämtliche Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung, dem Bundesdatenschutzgesetz und dem Telemediengesetz einzuhalten.
(3) Weitere Informationen zum Datenschutz sind in den Datenschutzbestimmungen des Anbieters geregelt.

§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Für rechtliche Streitigkeiten gilt das deutsche Recht. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(2) Sofern es sich bei einer Testperson um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen der Testperson und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Vertragssprache ist deutsch.
(2) Der Anbieter behält sich das Recht vor, an den allgemeinen Geschäftsbedingungen Änderungen vorzunehmen.
(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.

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